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Anfrage Kindergartenplatz
Angaben zum Kind
Einrichtung
Kindergarten Lengfurt
Name
Nachname
Anschrift
Hausnummer
Stadt / Ortsteil
Gemeinde
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Geburtsdatum
Geschlecht
Männlich
Weiblich
Divers
Staatsangehörigkeit
Wir möchten unser Kind zu diesem Datum anmelden:
Angaben zu den Eltern/Personenberechtigten des Kindes
Vorname Elternteil 1
Nachname Elternteil 1
Anschrift
Hausnummer
Stadt / Ortsteil
Gemeinde
PLZ
Geburtsort / -Land
Telefon
E-Mail (zur Kontaktaufnahme)
Vorname Elternteil 2
Nachname Elternteil 2
Anschrift
Hausnummer
Stadt / Ortsteil
Gemeinde
PLZ
Geburtsort / -Land
Telefon
E-Mail (zur Kontaktaufnahme)
Weitere Angaben
Bedarf das Kind aufgrund einer bestehenden körperlichen/seelischen Behinderung einer besonderen Förderung?
Ja
Nein
Allergien, ständig benötigte Medikamente, wichtige Hinweise, etc.
Welche Gründe sind für Sie ausschlaggebend für die Anmeldung in unserem Kindergarten?
Bankverbindung für die Beitragsabbuchung
BIC
Kontoinhaber
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wir benötigen Ihr Einverständnis
Hinweis zum Masernschutzgesetz
Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme nur erfolgen kann, wenn das Kind ab einem Alter von 24 Monaten 2 x gegen Masern geimpft ist oder eine Immunität gegen Masern besteht (Nachweis Ärztliches Attest – Titer Bestimmung) oder ein Ärztliches Attest mit dem Grund und der Dauer der Kontraindikation vorgelegt wird. Das Attest darf bei Aufnahme nicht älter als 3 Monate sein.
Einwilligung Datenspeicherung
Ich/Wir willige/n ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet. Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist die Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme, die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern nachweisen zu lassen.
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Ich willige ein, dass diese Website meine übermittelten Informationen speichert, sodass meine Anfrage beantwortet werden kann. Ich habe die
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